UBI, SRC oder LRC was benötige ich wann und wo?
  Für die Binnenschifffahrt braucht man das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) ,
  für den Seefunk im UKW Funkbereich (Seegebiet A1 ca.35 sm von der Küste) ist das beschränkt 
  gültige UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) erforderlich und für große Reisen im Sateliten-, Kurzwellen 
  und Grenzwellenbereich das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC).
  wichtige Hinweise für die Prüfung:
  Das SRC sollte als Basiswissen zuerst geprüft werden. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnen-
  schifffahrt kann mit einer vereinfachten Ergänzungsprüfung im Anschluß erworben werden oder mit 
  Seefunkzeugnis SRC gleichzeitig  abgelegt werden. Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)  
  ergänzt des SRC um die Gebiete Kurz- und Grenzwellewelle sowie Satelietenfunk.
  Beschränkes UKW-Funkbetriebszeugnis SRC
  Nahezu alle seegehenden Yachten sind  mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet. Es wird vor
  allem  zur Verkehrsabwicklung  und Revierinformation aber in Notfällen auch zur Alarmierung und 
  Verständigung benötigt. Vercharterer halten  zudem meißt Funkverbindung zu ihren Schiffen um bei 
  Problemen sofort helfen zu können. Sind Sportboote und Yachten  mit einem UKW-Funkgerät aus-
  gerüstet, muss der Schiffsführer ein Funkzeugnis besitzen auch wenn das Gerät nicht benutzt werden 
  soll. Hat mann aber ein GMDSS fähiges Funkgerät an Bord ist man verpflichtet dieses einzuschalten.
  Der Schiffsführer muß bereits seit 2005 im Besitz eines Funkzeugnisses sein, wenn auf dem Boot ein 
  Funkgerät vorhanden ist. Alle Übergangsregelungen verlieren ab 2010 ihr Gültigkeit. Wer ohne Funk-
  zeugnis die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, wird bei Kontrollen bestraft.
  Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- 
  und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Inter-
  national und unbefristet gültig.
  Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
  Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder
  Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen 
  Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes
   ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
  Amtlicher Fragenkatalog (hier klicken)
   
  Allgemeines Funkbetriebszeugnis LRC
  Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist speziell auf die Anforderungen des weltweiten Hoch-
  seeyachtsports zugeschnitten. Inhaber des UKW-Funkbetriebszeugnisses (SRC) können es durch 
  eine Ergänzungsprüfung in Form von Fragebögen mit einer  Bearbeitungszeit von 30 Minuten und
  praktische Prüfung an den Geräten für Kurzwelle, Grenzwelle und Satelietenfunk erwerben. Mit dem 
  allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC) erhält man die Berechtigung, Funkverkehr auf Grenz- und 
  Kurzwelle zu betreiben und am Satellitenseefunk teilzunehmen. 
  Das LRC ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im
  GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet 
  gültig.
  Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren
  Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicher-
  heitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Über-
  setzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung 
  des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewen-
  dungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
  Amtlicher Fragenkatalog (hier klicken)
    
  UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen UBI
  In der Binnenschifffahrt werden Funkgeräte viel häufiger als auf See eingesetzt. 
  Das Binnenrevier ist viel enger und unübersichtliche, die Schiffsfrequentierung wesentlich höher.Der
  Schiffsführer muss über die herrschende Situation umfassend informiert sein und muß sich mit 
  anderen Schiffen über die Fahrweise abzusprechen. Dazu  zählen  z.B das Passieren unübersicht-
  licher Stellen, Wende- ,Überhol- ,Ausweich- und Abbiegemanöver  sowie Fahrwasserseitenwechsel.
  Inzwischen sind auch im bereich die meisten Sportboote und Yachten mit einem UKW-Funkgerät aus-
  gerüstet.  Nicht nur der Schiff-Schiff-Verkehr sondern auch auch der Nautische Informationsfunk wie 
  Gespräche mit Schleusen und den Revierzentralen sind alltägliche Funksituationen. Auf allen Fahr-
  zeugen mit UKW-Binnenfunkgeräten  muss der Bootsführer im Besitz des Sprechfunkzeugnis für die 
  Binnenschifffahrt (UBI) sein und das selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird. Für die Binnenschiff-
  fahrt ist das Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) notwendig.
  Das  UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und
  Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.International und unbefristet gültig.
  Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
  Die Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Ab-
  gabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel
  Amtlicher Fragenkatalog (hier klicken)